
Ausbildungsförderung für junge Menschen mit CED
Das Förderprogramm der Stiftung Darmerkrankungen richtet sich ausschließlich an junge Menschen mit Morbus Crohn und Colitis ulcerosa. Bewerben können sich Betroffene im Alter bis zu 35 Jahren. Bei der Altersgrenze können wir leider keine Ausnahmen machen.
Vergeben werden Stipendien zur Realisierung eines individuellen, konkret geplanten Ausbildungsvorhabens.
Das Besondere an diesem Förderprogramm ist, dass Bildungsvorhaben in allen Bereichen (Kunst, Musik, Mathematik und Naturwissenschaften, Geistes- und Sozialwissenschaften, Jura, Medizin, Wirtschaft, Handwerk und Sport etc.) unterstützt werden, die die Stipendiaten in ihrer persönlichen Entwicklung voranbringen. Der Bildungs- bzw. Berufsstand des Bewerbers spielt keine Rolle (Schüler, Auszubildende, Studierende, Berufstätige etc.). Gefördert werden sowohl Handwerker, Nicht-Akademiker wie auch Akademiker.
Gefördert werden Vorhaben, die die Stipendiaten in ihrer beruflichen Qualifikation voranbringen:
- Aus- oder Weiterbildungsmaßnahmen
- Weiterqualifizierung und Spezialisierung
- Repititorien und Meisterklassen
- Auslandsaufenthalte (Sprachkurse, Praktika, Auslandssemester)
- Unterrichtsmaterialien, Literatur u. a. Hilfsmittel
Es handelt sich bei dieser Förderung um ein einmaliges Ausbildungsstipendium für junge Menschen mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa.
Das Stipendium ist NICHT vorgesehen für die Deckung von
- Versicherungskosten (Kranken-, Rentenversicherung u. a.)
- Kosten in Zusammenhang mit der Erkrankung (Medikamente, Zusatzzahlungen, spezielle Ernährung etc.)
- Lebensunterhaltungskosten wie Kommunikation (Telefon, Internet), Kleidung, Nahrung etc.
- Rückzahlung von Ausbildungsdarlehen (BAföG, KfW-Kredite u. a.) bzw. Tilgung von Immobilienfinanzierungskrediten
- Lebensunterhalt einer vollen Erstausbildung (nicht für Studienanfänger), Ausnahme: Lebensunterhalt wie Wohn- und Fahrtkosten kurz vor Ende des Studiums bzw. zur Überbrückung der Prüfungszeiten bzw. der Erstellung der Abschlussarbeit
Eine nachträgliche Unterstützung durch das Ausbildungsstipendium ist nicht möglich: Zum Zeitpunkt der Vergabe der Stipendien im Herbst (Oktober/November) kann das Bildungsvorhaben zwar bereits begonnen haben, darf aber noch nicht abgeschlossen sein und sollte spätestens bis zum Ende des Förderzeitraumes im Oktober des darauffolgenden Jahres beginnen.
Bewerbungsunterlagen
Für eine Aufnahme in das Auswahlverfahren sind folgende Unterlagen schriftlich per Post einzureichen:
- Formloses Anschreiben unter Angabe der Motivation zur Bewerbung
- Kurze Beschreibung des Ausbildungsvorhabens (max. 1 DIN-A4-Seite): Ziel bzw. Zweck, Inhalt, Rahmenbedingungen, anfallende Kosten
- Ausgefülltes Antragsformular
- Tabellarischer Lebenslauf
- Formlose Bestätigung des behandelnden Facharztes über die chronisch entzündliche Darmerkrankung (Mit Praxisstempel bzw. auf Briefbogen der Ambulanz bzw. der Klinik des behandelnden Arztes. Bitte keine Untersuchungsunterlagen oder Krankenakten etc.)
- Adressierter und frankierter Rückumschlag zur Rücksendung der Bewerbungsunterlagen nach dem Bewerbungsverfahren
Bewerbungen, denen nicht alle oben genannten Unterlagen beiliegen, werden nicht in die engere Auswahl genommen.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an den Stiftungsvorstand bzw. das Kuratorium der Stiftung und senden Sie sie an folgende Anschrift:
Stiftung Darmerkrankungen
c/o Kanzlei Behr & Overbeck
Lange Reihe 29
20099 Hamburg
Bewerbungsschluss ist jeweils am 30.04. eines jeden Kalenderjahres. Es gilt das Datum des Poststempels. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass später eingereichte Bewerbungen bei der Auswahl nicht berücksichtigt werden können.
Die formalen Bedingungen für die Gewährung von Stipendien der Stiftung Darmerkrankungen weisen die „Richtlinien des Stipendienprogramms“ und ergänzend die Beschreibung des Stiftungszwecks in der Satzung der Stiftung Darmerkrankungen aus.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte unser Online-Formular unter „Kontakt“ oder schreiben Sie eine E-Mail an info@stiftung-darmerkrankungen.de.
Wir bitten um Verständnis darum, dass wir auf E-Mail-Anfragen nicht eingehen können, deren Beantwortung durch die Informationen auf dieser Website gegeben ist. Dies gilt insbesondere für Rund-E-Mails, in denen für eine allgemeine Studienförderung angefragt wird, ohne auf die spezifische Idee unseres Förderprogrammes einzugehen (Förderung von jungen Menschen mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa).