Als Verwendungszweck tragen Sie für Ihre Zustiftung bitte auf dem Überweisungsträger „Zustiftung“ ein und als zweiten Verwendungszweck Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift.
Mit einer rechtsgültigen Zuwendungsbestätigung (Spendenbeleg) kann der Zustiftungsbetrag als Sonderabzug von der Einkommenssteuer beim Finanzamt geltend gemacht werden. Dies ist für einen Betrag bis zu einer Million Euro bzw. bis zu einer Höhe von 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte oder 0,4 % der Umsätze und Löhne eines Unternehmens im Kalenderjahr möglich.
Es ist ebenso möglich, den gespendeten Betrag als Zustiftung in den Vermögensstock einer Stiftung auch über einen Zeitraum von zehn Jahren verteilt zu leisten.
Wir beraten Sie gern zu allen Möglichkeiten der Unterstützung unserer Stiftung und stellen Zuwendungsbestätigungen aus, bitte wenden Sie sich an das Stiftungsbüro der Stiftung Darmerkrankungen.